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Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen der Firma
for you events GmbH

1. Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt neben den individuell vereinbarten Bestimmungen im Miet- oder Service-Mietvertrag in Unterordnung zu den dortigen Bestimmungen zusätzlich zu den nachstehenden Bedingungen. Davon abweichende Vertragsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
Die Auftragserteilung durch den Mieter und die Auftragsbestätigung durch den Vermieter bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere Auftragsbestätigung.
Die nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten bei Selbstabholung und vom Mieter beauftragter Abholung durch einen Spediteur ab Lagerausgang der Firma for you events GmbH, Alt – Blankenburg 29, 13129 Berlin, bei vereinbarter Anlieferung ab Eintreffen am Veranstaltungsort.
Vertragsgegenständlich sind die in dem Mietlieferschein im Einzelnen aufgeführten Geräte. Für den Fall, dass die bestellte Ware nicht lieferbar behält sich der Vermieter vor gleichwertige Ware zu liefern, die den Vertragszweck ebenfalls erfüllt.

2. Mietzeit
Die Mietzeit wird nach vollen Tagen berechnet. Die daraus resultierenden Berechnungstage ergeben sich aus unserem jeweiligen Angebot. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt spätestens mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort. Sie endet mit dem Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter.

3. Gefahrübergang
Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen können nur unmittelbar nach Auslieferung bzw. Übernahme geltend gemacht werden. Die Gefahr zufälligen Untergangs, der Verschlechterung oder der Unmöglichkeit der Herausgabe der Mietsache (Leistungsgefahr) geht bei Abholung oder Anlieferung der Mietsache gemäß Mietlieferschein vom Vermieter auf den Mieter über. Die Rückverlagerung der Leistungsgefahr vom Mieter auf den Vermieter erfolgt mit Rückgabe der Mietsache an den Vermieter oder Abholung durch den Vermieter.

4. Schutz der Mietsachen
Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte vom Übergang der Leistungsgefahr bis zu deren Rückverlagerung auf den Vermieter gegen Beschädigung und Verlust zu sichern und durch eine Versicherung bis zur Höhe des Zeitwerts zu versichern.

5. Gebrauch der Mietsache
Die gemieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Ein Einsatz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist gesondert mit dem Vermieter zu vereinbaren. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.

6. Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Gerät zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit ist der Mieter von der Pflicht zur Mietzahlung befreit. Ist die Tauglichkeit der Mietsache lediglich gemindert, so mindert sich der Miet- oder Service-Mietbetrag in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, soweit der entstandene Sachschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde und soweit die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen mindestens fahrlässig herbeigeführt wurde.

7. Haftung des Mieters
Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung nach Gefahrübergang trägt der Mieter. Im Falle eines von ihm zu vertretenden Totalschadens hat der Mieter vorbehaltlich der Bestimmungen in der nachfolgenden Ziffer 15. den Wiederbeschaffungswert der gemieteten Geräte zu ersetzen.

8. Lizenzen
Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. GEMA-Gebühren gehen zu Lasten des Mieters. Bei EDV-Systemen darf mitzuverwendende Software nur für das einzelne dazu bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie von Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

9. Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter bis 3 Wochen vor vereinbartem Vertragsbeginn 30%, bis 1 Woche vor vereinbartem Vertragsbeginn 50% und bis 3 Tage vor vereinbartem Vertragsbeginn 100 % der Gesamtvertragssumme in Rechnung zu stellen.

10. Rücktritt des Vermieters
Die for you events GmbH kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn Umstände bei dem Kunden vorliegen bzw. bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung oder erhebliche Gefährdung des Vermögens ergibt. Dies ist auch bei Zwangsvollstreckung der Fall.

11. Rechte Dritter
Der Mieter hat die gemieteten Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten seiner Gläubiger freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Vertragslaufzeit die gemieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe (…) erforderlich sind, sofern sich solche Eingriffe nicht ausschließlich gegen den Vermieter richteten.

12. Lieferungen
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit der Mietsache. Unvorhergesehene, dem Vermieter bei Vertragsschluss weder bekannte noch für ihn erkennbare und von ihm nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder bei einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter – unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters – vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Mietsache zu informieren und für den Zeitraum nicht vom Mieter zu vertretender Nichtverfügbarkeit auf die vereinbarte Miete zu verzichten bzw. diese anteilig zurückzuerstatten, soweit sie bereits gezahlt ist.

13. Sicherheitsleistung
Der Vermieter ist nach eigenem Ermessen berechtigt eine Vorauszahlung in Höhe von 2/3 des vereinbarten Miet- oder Service-Mietbetrages zu verlangen. Der Vermieter kann unabhängig davon verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der gemieteten Geräte beim Vermieter hinterlegt. Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Wiedereintreffen der gemieteten Geräte beim Vermieter unverzinst zurückgezahlt.

14. Zahlung
Der Miet- oder Service-Mietbetrag ist sofort bei Rechnungstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der Rechnungen des Vermieters von mehr als fünf Tagen berechnet der Vermieter vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

15. Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der vereinbarten Nutzungs- und/oder Besitzdauer unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung erforderlich ist, den vereinbarten Mietbetrag entsprechend weiter zu entrichten. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Darüber hinaus hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen.

16. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages und dieser Bedingungen nicht wirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Erfüllungsort ist der Sitz der for you events GmbH.
Als Gerichtsstand für beide Teile gilt Berlin.
Bei Vermietungen nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht als vereinbart, zusätzlich zu den hier vereinbarten Bedingungen.

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